Die neue Teiletypengenehmigung (TTG) in Deutschland ist da
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Teilegutachten abgeschafft: Was sich durch die TTG ändert
Hintergrund und Zielsetzung
Die Einführung der TTG erfolgt, weil im bisherigen System der Teilegutachten zahlreiche Mängel festgestellt wurden. Die Bundesländer stellten in der Marktüberwachung eine hohe Fehlerquote und zum Teil unzureichende Prüfungen fest, weshalb das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ein zentrales, strenger überwachtes Verfahren etabliert hat. Dadurch sollen Sicherheitsstandards erhöht und „schwarze Schafe“ im Teilemarkt vorgebeugt werden.
Was ist die TTG?
Die TTG ist eine nationale Genehmigung des KBA, die sicherstellt, dass ein Fahrzeugteil allen gesetzlichen Sicherheits-, Umwelt- und Qualitätsstandards entspricht. Statt wie bisher ein technisches Gutachten nur für einen konkreten Verwendungsfall zu erstellen, gibt es eine bundesweit gültige Zulassung mit einer sechsstelligen Kennung („KBA XXXXXX“).
Zentrale Änderungen auf einen Blick
- Ab dem 20. Juni 2025 dürfen für Neuteile keine Teilegutachten oder ABEs mehr ausgestellt werden ausschließlich die TTG gilt für neue Bauteile.
 - Die Prüfungen dürfen nur noch bei vom KBA benannten Prüfstellen erfolgen, der Prüf- und Dokumentationsaufwand steigt deutlich.
 - Das KBA erhält umfassende Rechte zur Nachprüfung, Überwachung und ggf. zum Widerruf bereits erteilter Genehmigungen.
 - Bauteile mit einer TTG müssen klar mit der neuen Kennung gekennzeichnet sein.
 - Die TTG ersetzt sowohl das Teilegutachten als auch die ABE für neue Teile. Bestehende ABEs behalten ihre Gültigkeit, ebenso bereits ausgestellte und eingebaute alte Teile mit Teilegutachten.
 
Übergangs- und Fristenregelung
- Bis zum 19. Juni 2025 war es noch möglich Teilegutachten austellen oder erweitern zu lassen.
 - Teilegutachten behalten bis zum 19. Juni 2028 für Änderungsabnahmen nach § 19(3) StVZO Gültigkeit.
 - Nach dem 20. Juni 2028 sind dann nur noch Einzelabnahmen nach § 21 StVZO mit alten Gutachten möglich.
 - Eintragungen auf Basis von vor Juni 2025 ausgestellten Teilegutachten sind weiterhin bis zum Ablauf der Frist gültig. Bereits rechtmäßig eingebaute und eingetragene Teile bleiben legal.
 
Auswirkungen für Hersteller, Händler und Werkstätten
- Für die Beantragung einer Teiletypengenehmigung ist ein deutlich erhöhter Aufwand erforderlich (umfangreiche Prüfungen, Dokumentation, längere Prüfprozesse), was alle Anbieter finanziell stärker belastet.
 - Werkstätten dürfen neue Teile ab 20. Juni 2025 nur noch einbauen, wenn sie über eine TTG verfügen.
 - Auf Einbaurichtlinien und vollständige Dokumentation ist besonders zu achten. Das KBA kontrolliert künftig stärker und kann Genehmigungen bei Mängeln widerrufen.
 
Die Einführung der Teiletypengenehmigung ist die umfassendste Reform bei der Zulassung und Überwachung von Zubehörteilen seit Jahrzehnten. Seit Juni 2025 gibt es für neue Fahrzeugteile nur noch die TTG, die alte Vielfalt an nationalen Gutachten entfällt. Für Endverbraucher bedeutet dies mehr Sicherheit und Rechtssicherheit, für Hersteller und den Handel steigen Bürokratie und Kosten. Alte Teile bleiben im Bestand geschützt, jedoch sind bestimmte Fristen für neue Eintragungen zu beachten.